Fahranfänger sollen zum Auffrischungskurs

Posted in Allgemeines, Fahrschule, Kraftfahrzeuge on Dezember 14th, 2011 by admin
Nach bestandener Praxisprüfung sollen künftig Nachschulungen erfolgen, plant Schwarz-Gelb. “Österreich
hat mit dem nachbereitenden Schulungskonzept seit 2003 gute Erfolge erzielt”, bestätigte Gero Storjohann
(Verkehrsexperte CDU). FDP-Experte Oliver Luksic sagte dem Blatt, das Vorhaben müsse rasch in einem
Bundesland getestet “und bei positiven Ergebnissen… verpflichtend eingeführt werden, um die zu hohe Zahl
von Verkehrstoten und Unfallopfern bei jungen Fahrern zu senken”. Durch eine Straffung der
Theorieausbildung und günstige Prämienmodelle der Versicherungen könne verhindert werden, dass der
Führerschein dadurch teurer werde.
(Quelle: n24)
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Änderungen beim Berufszugang zum Güterkraft- und Personenkraftverkehr

Posted in Allgemeines, BKF-Weiterbildung, Gütertransport, Kraftfahrzeuge, Personentransport on Dezember 7th, 2011 by admin
07.12.2011

Zum 4. Dezember 2011 wurde die Verordnung (EG) 1071/2009 wirksam. Die EU-Verordnung hat auch Auswirkungen auf die zurzeit in Deutschland geltenden Berufszugangs-Verordnungen für den Personen- und Güterkraftverkehr. Diese müssen entsprechend angepasst werden.

Seit dem 4. Dezember 2011 ist die Möglichkeit entfallen, die Fachkunde aufgrund einer 5-jährigen leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen des Güterkraft- oder Personenkraftgewerbes zu erhalten. Diese Option haben nur noch Unternehmer, die seit dem 4. Dezember 1999 ununterbrochen tätig sind.

Auch werden zukünftig keine weiteren Abschlüsse für den Berufszugang anerkannt werden. Im Güterkraftverkehr ist vorgesehen, dass die bisher anerkannten Berufe weiterhin anerkannt bleiben, sofern der Ausbildungsbeginn vor dem 4. Dezember 2011 liegt. Im Personenverkehr ist eine solche Regelung bislang nicht vorgesehen.

Dies würde bedeuten, dass Personen die bisher aufgrund eines anderen Abschlusses als die IHK-Fachkundeprüfung als fachkundig gelten, mit Inkrafttreten der neuen Berufszugangsverordnung für der Personenverkehr (PBZugV) nicht mehr als fachkundig gelten. Die IHK versucht hier die Politik zum Einlenken zu bewegen und eine dem Güterkraftverkehr entsprechende Regelung zu finden. Sollte es aber nicht zu einer solchen Regelung kommen, empfiehlt die IHK allen Inhabern einer bislang gleichwertigen Abschlussprüfung vor Inkrafttreten der neuen PBZugV eine Umschreibung in eine IHK-Fachkundebescheinigung. Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Antragssteller seinen Wohnsitz hat. Der Bezirk der IHK Heilbronn-Franken umfasst den Stadt- und Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Schwäbisch Hall und den Main-Tauber-Kreis.

In der Verordnung wird darüber hinaus geregelt, dass auch für die Beförderung mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 t eine Gemeinschaftslizenz erforderlich ist. Bisher war eine Gemeinschaftslizenz erst ab 6 t im grenzüberschreitenden Verkehr erforderlich.

Quelle: IHK Heilbronn-Franken

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Gerichtsurteil: Zum Fahrschulauto einen größeren Sicherheitsabstand halten

Posted in Allgemeines, Fahrschule, Kraftfahrzeuge on Juli 15th, 2011 by admin

Wer hinter einem Fahrschulauto fährt, muss damit rechnen, dass dieses plötzlich bremst. Deshalb muss ein größerer Sicherheitsabstand als vorgeschrieben gehalten werden, damit ein Auffahren vermieden wird. Das urteilte das Trierer Landgericht.

Saarburg. Die Frau fuhr schon seit geraumer Zeit hinter dem Fahrschulwagen auf der Bundesstraße 51 zwischen Saarburg und dem saarländischen Mettlach her. Am Steuer der Fahrschüler, daneben sein Fahrlehrer. Plötzlich bremste das Auto vor ihr ab, weil der Fahrschüler glaubte, Enten am Straßenrand gesehen zu haben. Die Frau versuchte noch nach links auszuweichen, trotzdem fuhr sie dem Fahrschulwagen hinten drauf. Dieser wurde dabei erheblich beschädigt. Samt Abschleppkosten und Ersatzwagen beliefen sich die Kosten der Fahrschule auf rund 9400 Euro. Die Frau weigerte sich aber, den Schaden zu zahlen. Der Fahrlehrer hätte ihrer Ansicht nach verhindern müssen, dass sein Schüler abbremst. Der Anwalt der Fahrschule, der Saarburger Fachanwalt für Verkehrsrecht, Gerd Müller, brachte den Fall vor das Trierer Landgericht.
Das urteilte kürzlich, die Frau muss den Schaden bezahlen – obwohl sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 Metern zu dem vorausfahrenden Fahrschulauto eingehalten hatte. Der Mindestabstand reiche im Falle eines Fahrschulautos aber nicht aus, heißt es in dem Urteil. In einem solchen Fall besteht die “naheliegende Möglichkeit eines Fehlverhaltens des Fahrschülers”. Es müsse stets damit gerechnet werden, dass dieser unzureichend auf Verkehrssituationen reagiert, etwa Gas- und Bremspedal verwechselt oder aber eben zu stark oder ohne “hinreichenden Anlass” abbremst. Deshalb, so das Gericht, seien Fahrschulautos entsprechend gekennzeichnet. Daher hätte die Frau einen so großen Sicherheitsabstand einhalten müssen, dass sie bei einem entsprechenden Fehlverhalten des Fahrschülers noch hinter dem Wagen hätte rechtzeitig stoppen können. Außerdem hätte sie die starke Abbremsung des Fahrschulautos einkalkulieren müssen. Zwar stehe das Bremsen wegen Kleintieren, wie Enten, in keinem Verhältnis zu der Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs. Aber in diesem Fall habe es sich eben um einen unerfahrenen Fahrschüler gehandelt, dem daher nur ein vergleichsweise geringer Schuldvorwurf gemacht werden kann, heißt es in dem Gerichtsurteil. Auch den Fahrlehrer treffe keine Schuld, da er eine Vollbremsung des Fahrschülers nicht hätte verhindern können (Az.: 5 O204/10).

Quelle: volksfreund.de

 

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Wechselkennzeichen soll in trockenen Tüchern sein

Posted in Allgemeines, Fahrschule, Kraftfahrzeuge on Juli 9th, 2011 by admin

Das Wechselkennzeichen soll angeblich definitiv zum 1. Februar 2012 eingeführt werden. Aus gewöhnlich gut informierten Kreisen heißt es, dass dieses Datum gewählt wurde, um der Versicherungsbranche ausreichend Zeit zu geben, entsprechende Versicherungsmodelle zu entwickeln.

Entgegen der ursprünglichen Überlegungen, das Wechselkennzeichen für drei Fahrzeuge einzuführen, soll es aber nur für zwei Fahrzeuge genutzt werden können.

Quelle: Fahrschule-Online

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KLasse D1 für kinderreiche Familien

Posted in Allgemeines, BKF-Weiterbildung, Fahrschule, Personentransport on Juni 26th, 2011 by admin

Die Fahrerlaubnis der Klasse D/D1 unterscheidet sich von den anderen Klassen im
Wesentlichen dadurch, dass die auf den Verwendungszweck und die Anzahl der
Sitzplätze abstellt und nicht auf die Gesamtmasse.
Besitzen die Eltern einer
kinderreichen Familie (insgesamt mehr als 9 Mitglieder im gemeinsamen Haushalt)
die Fahrerlaubnis der Klasse B und soll ein Fahrzeug erwendet werden, das sich
durch die Zahl der Sitzplätze der Sitzplätze von den Fahrzeugen der Klasse B
unterscheidet, so kommt eine Ausnahmegenehmigung für die prüfungsfreie Erteilung
der Klasse D1 in Betracht.
Die Klasse D1 ist dann mit der Schlüsselnummer 179
zu erteilen.
Durch die Schlüsselnummer 50 oder 51 ist sicherzustellen, dass
mit der beschränkten Klasse D1 keine Fahrzeuge über 3,5 t gefahren werden
dürfen. Die vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen sind durchzuführen, die
Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet.
Bei jeder Verlängerung sind die
familiären Voraussetzungen zu prüfen.

Quelle: Erlass LBM Rhld-Pfalz Hinweis Nr.4 vom 14.06.2011

Vielen Dank Frank :)

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Wenn der Reifen schlapp macht

Posted in Allgemeines, Fahrschule, Kraftfahrzeuge on Juni 16th, 2011 by admin

Beim Joghurt ist die Sache klar: Auf dem Becher steht, wie lange er genießbar ist. Doch wie alt darf ein Autoreifen sein? Der österreichische Automobilclub ÖAMTC hat die Eigenschaften von unterschiedlich alten Sommerreifen (2 bis 14 Jahre) überprüft. Ergebnis: Bereits nach vier Jahren lässt die Griffigkeit des Materials nach, und die Bremswege werden länger.

  • Bei einem vier Jahre genutzten Reifen verlängerte sich der Bremsweg auf Nässe um durchschnittlich 10 bis 15 Prozent
  • bei acht Jahre alten Pneus im Vergleich zu Neureifen um 25 Prozent.

Der Grund: Die Gummimischung altert, und die Gripeigenschaften lassen nach. Hinzu kommt, dass neuere Reifen natürlich durch die technische Weiterentwicklung an sich besser sind als alte Modelle. Der ADAC empfiehlt daher, Reifen auf keinen Fall länger als acht Jahre zu fahren – auch wenn die gesetzliche Profiltiefe von 1,6 Millimetern noch nicht erreicht ist.
Besonders Wenigfahrer sollten also auf das Reifenalter achten. Das lässt sich auf der Flanke an der DOT-Nummer (siehe links, rot) ablesen. Ab dem Jahr 2000 stehen die Stellen 1 und 2 für die Produktionswoche, die Stellen 3 und 4 für das Jahr. Sind dort nur drei Ziffern zu finden, stammt der Reifen aus den 90er-Jahren und sollte ohnehin ausgemustert werden.
Quelle: ADAC

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Schlüsselzahl 95 – Aktuelle Informationen

Posted in BKF-Weiterbildung, Gütertransport, Personentransport on Juni 15th, 2011 by admin

Vom  österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie geben wir zu den Fristen für Berufskraftfahrer zur Kenntnis.
Wenn auch die Nichtanerkennung der deutschen Übergangsfristen in Österreich mit EU-Recht nicht vereinbar ist, entstehen für die Berufskraftfahrer
u.U. in Österreich Probleme. Es ist deshalb den Fahrern dringend zu empfehlen, die Schlüsselzahl 95 in ihren Führerschein eintragen zu lassen.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat das entsprechende Verfahren unkompliziert und praxisnah geregelt
(vgl. Newsletter 18-2011 v. 4.5.2011).

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Koalition will Führerschein-Neulinge nachprüfen

Posted in Allgemeines, Fahrschule, Kraftfahrzeuge on Juni 15th, 2011 by admin

Nach der Einführung des begleiteten Fahrens mit 17 Jahren zu Jahresbeginn plant die Koalition offenbar weitere Maßnahmen, um die hohen Unfallzahlen bei Fahranfängern zu senken. Wie die “Saarbrücker Zeitung” berichtet, sollen Anfänger künftig drei Monate nach dem Erwerb des Führerscheins Wiederholungsfahrten absolvieren, also erneut eine oder zwei Fahrstunden mit einem Fahrlehrer nehmen. Vorbild sei Österreich, wo solch verpflichtende Feedback-Fahrten nach drei Monaten dazu dienten, falsche Angewohnheiten beim Autofahren zu beseitigen. Dem Blatt zufolge sollen die Pläne noch ins neue Verkehrssicherheitsprogramm aufgenommen werden, das derzeit vom Verkehrsministerium erarbeitet werde.

http://www.br-online.de/br/aktuell/newskompakt/index.jsp#639580254

http://www.mdr.de/mdr-aktuell/8719764.html

http://www.focus.de/panorama/welt/verkehr-feedback-fahrten-fuer-fuehrerschein-neulinge_aid_636993.html

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/vermischtes/detail_dpa_30902396.php

http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Feedback-Fahrten-fuer-Fuehrerschein-Neulinge-id15503506.html

http://www.rpr1.de/~run/news/12416/feedback-fahrten-geplant

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EU-Gerichtshof bremst Führerschein-Tourismus aus

Posted in Fahrschule, Kraftfahrzeuge on Mai 27th, 2011 by admin

Die Zweite Kammer des EU-Gerichtshofes entschieden, dass für den Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland der Fahrer mindestens ein halbes Jahr in dem betreffenden Land gelebt haben muss. Im vorliegenden Fall hatte eine Frau aus Bayern vor fünf Jahren in Pilsen den Führerschein erworben. Im selben Jahr hatte die deutsche Führerscheinbehörde von der Frau verlangt, den Führerschein vorzulegen, um die in Deutschland fehlende Fahrberechtigung einzutragen. Die Autofahrerin lehnte das ab und verlangte entweder die Anerkennung des in Tschechien erworbenen Führerscheins oder dessen Umschreiben in eine deutsche Fahrerlaubnis.

Den Bescheid der Führerscheinbehörde hob das Verwaltungsgericht Bayreuth im Jahr 2009 auf und begründete die Entscheidung damit, dass die Nichtanerkennung nicht allein auf die Missachtung der Wohnsitzvoraussetzung gestützt werden könne. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes legte der Freistaat Bayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Berufung ein, der das Verfahren aussetzte und dem Europäischen Gerichtshof vorlegte.

Aus dem am 19. Mai veröffentlichten EUGH-Urteil geht hervor, dass bei der Missachtung der Wohnsitzvoraussetzung nicht oder nur schwierig geprüft werden könne, ob auch weitere Voraussetzungen erfüllt worden seien. “Unterbleibt eine solche Prüfung,” heißt es in der Begründung, “dann ist es möglich, dass der Inhaber der so erteilten Fahrerlaubnis u.a. nicht über die zum Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Kenntnisse und die dazu erforderliche Eignung verfügt und damit eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt.”

Aktenzeichen C-184/10
Gelesen bei Fahrschule online

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LKW-Maut für Bundesstraßen besiegelt

Posted in Gütertransport, Kraftfahrzeuge on Mai 27th, 2011 by admin

Künftig werden Spediteure auf noch mehr Fernstraßen Maut berappen: LKW müssen künftig auch auf vierspurigen Bundesstraßen Maut zahlen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am Freitag zugestimmt. Bis Juli sollen die gebührenpflichtigen Strecken ermittelt werden, damit die Regelung in Kraft treten kann. Bislang wichen Lastwagenfahrer häufig auf Bundesstraßen aus, um Kosten zu sparen.

Die Neuregelung ist im Detail recht kompliziert: Bei mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung gelten damit künftig dieselben Mautsätze wie für Autobahnen – vorausgesetzt, die Bundesstraßen haben eine unmittelbare Anbindung an eine Autobahn und sind mindestens vier Kilometer lang. Innerhalb von Ortschaften soll keine Maut erhoben werden.

Begründet wird die Ausweitung der Mautpflicht mit der hohen Qualität der Bundesstraßen: Diese haben laut Verkehrsministerium vielfach ein Ausbauniveau erreicht, das dem von Autobahnen nahekommt. Daher sei es “nur konsequent”, nun auch auf vierspurigen Bundesstraßen eine Maut zu erheben. Betroffen sind Fernstraßen mit einer Länge von insgesamt tausend Kilometern. Damit fällt die ausgedehnte Mautpflicht deutlich geringer aus als ursprünglich anvisiert: Nach früheren Plänen sollten LKW auf rund 2000 Kilometern Bundesstraße zur Kasse gebeten werden. Grund für die nun gewählte Variante waren unter anderem Sorgen der Bundesländer, dass Lastwagen bei einer umfangreichen Ausweitung der Mautpflicht von Bundes- auf Landstraßen ausweichen könnten.

Baden-Württemberg enthielt sich der Stimme. Dem neue grüne Verkehrsminister Winfried Hermann geht die Neuregelung nicht weit genug: Es drohe eine Verkehrsverlagerung auf mautfreie Straßen – und es müssten auch kleinere Lastwagen ab 3,5 Tonnen einbezogen werden. Die Regierung erhofft sich Mehreinnahmen von 100 Millionen Euro – diese sollen ausschließlich in den Bau und Erhalt von Straßen gesteckt werden. 2010 brachte die LKW-Maut insgesamt Einnahmen von 4,5 Milliarden Euro.

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