Wer muss die 35 Stunden Weiterbildung nachweisen?
Posted in BKF-Weiterbildung, Gütertransport, Personentransport on April 3rd, 2011 by adminVon der Neuregelung sind alle Fahrer betroffen, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentliche Straßen zu gewerblichen Zwecken mit einem Fahrzeug oder einem ZUG (Gespann) von mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse haben durchführen.
Zusätzliche sind auch Fahrer die im Werkverkehr eingesetzt werden und Behörden, vom BKrFQG erfasst und müssen eine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nachweisen.
Gemäß §5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. 3 des BKrFQG ist eine erste Weiterbildung in Deutschland grundsätzlich zwischen dem 10.09.2009 (LKW) und dem 10.09.2014 (LKW) abzuschließen. Bei Personenverkehr ist dies ein Jahr früher also 10.09.2008 und dem 10.09.2013.
ABER ACHTUNG:
Fahrer deren Führerschein eine Gültigkeit bis zum 09.10.2016 haben, brauchen erst zu diesem Ablaufdatum einen neuen Führerschein mit der Kennziffer 95. Was aber eine große Diskusion unterwegs bei einer Kontrolle darstellt. Besonders bei Fahrten ins Ausland, wo diese “Verlängerung” nicht immer bekannt sein wird. Auch sind dies wenige Fahrer, welche davon betroffen sind.
Beispiel:
Fahrer (LKW) hat einen Führerschein mit dem Ablaufdatum 10.10.2015. Neuer Führerschein mit der Kennziffer 95 zum 10.10.2015. Also nicht zum 10.09.2014(LKW)!
Vorsicht:
Auch Fahrer von leeren Fahrzeugen unterliegen dem BKrFQG.
Keine Grundqualifiaktion/ Weiterbildung müssen nachweisen ( Beispiele )
Befreit sind nur Beförderungen von Gütern zu privaten Zwecken bis max. 7,5t zGM
- Fahrer von Krankenwagen mit einem Fahrzeug der Klasse C1
- Fahrer von selbst fahrenden Arbeitsmaschinen
- Fahrer von z.B. Baggern oder Kehrmaschinen
- Land- und forstwirtschaftliche Verkehre
- Fahrzeuge deren Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45km/h überschreitet
- Überführungsfahrten eines Neufahrzeuges, das noch keine Erstzulassung hat oder eines umgebauten Fahrzeugs, das noch keine Wiederzulassung besitzt
- Erprobungsfahrten zum Zwecke der technischen Entwicklung
- Erprobungsfahrten im Rahmen einer Fahrzeugreparatur
- Fahrlehrer, die Schulungs- bzw. Prüfungsfahrten im Rahmen der LKW- bzw Bus-Fahrausbildung durchführen
- Fahrten im Rahmen von sogenannten “Hol- und Bringservices” Beispiel, das Fahrzeug wird beim Kunden zur Reparatur abgeholt, oder wieder zurück gebracht.
- Mitarbeiter eines Möbelgeschäfts, die mit dem LKW Küchenmöbel zu einem Kunden transportieren und sie dort aufstellen/einbauen. Sofern der Transport nicht
die Hauptbeschäftigung darstellt.