Grünes Licht für den “Feuerwehrführerschein”

Posted in Allgemeines, Kraftfahrzeuge on Dezember 17th, 2010 by admin

Das Bundeskabinett hat am 15. Dezember 2010 einen Gesetzentwurf gebilligt, der mit einer Änderung des Straßenverkehrgesetzes den Ländern erlaubt, den so genannten Feuerwehrführerschein bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auszudehnen. Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und technische Hilfsdienste könnten dann eine interne Einweisung und eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen bis zu dieser Tonnage durchführen.

Wie der Bundesverkehrsminister in einer Pressemitteilung verlautbaren lässt, geht er davon aus, dass sein Gesetzentwurf spätestens im Frühjahr 2011 in Kraft treten kann. Der Minister zeigte sich überzeugt davon, dass Brüssel ihm keine Steine in den Weg legen werde.

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