Radfahrer-Schutz

Bislang galt, dass Autofahrer laut StVO „ausreichenden“ Abstand beim Überholen von Fahrradfahrern halten mussten. Künftig sind um genau zu sein mindestens 1,50 Meter im Ort und zwei Meter außerorts vorgeschrieben. Bei Lkw über 3,5 Tonnen ist beim Rechtsabbiegen im Ort nur noch Schritttempo ( 4-7 km/h) fahren erlaubt, wenn mit Rad- oder Fußverkehr zu rechnen ist. Bußgeld bei zu schnell Fahren: 70 Euro.

Fahrschule Runnersdrive

Inh. Oliver Strohschein
Gaustadter Hauptstr. 133, 96049 Bamberg

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