Neue Änderung der FahrErlaubnisVerordnung 2022

Liebe Fahrschüler (m/w/d)

Die 15. FeV ÄnderungsVO tritt in ihren wesentlichen Teilen zum 01.06.22 in Kraft unter anderem gibt es eine für uns wichtige Änderung in Ziffer 2.2.17 Anlage 7 FeV.

"... Bei Prüfungsfahrzeugen, die über Systeme verfügen, die die Längs- und Querführung des Fahrzeugs in einem spezifischen Anwendungsfall aktiv und kontinuierlich übernehmen können, entscheidet der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr über den Einsatz dieser Systeme."

Da in Zukunft der Prüfer entscheidet, welcher Bewerber wann welche Assistenten benutzen MUSS, sollte in die Ausbildung hier in jedem Fall Wert darauf legen, dass der Bewerber auch alle im Kfz verbauten Systeme selbstständig benutzen kann.
Ich weiß nicht, ob die Prüfer schon ab Juni 2022 auf dieses Recht zurückgreifen werden.

Mir sind bisher noch keine Bewertungskriterien bekannt, aber dafür einige Fragen die noch zu klären sind:

1. Gibt der Prüfer die Anweisung vor oder während der Fahrt?

2. Wo darf er die Benutzung fordern?

3. Deaktiviert sich ein System (ACC durch betätigen der Bremse) muss der Bewerber es dann wieder selbstständig einschalten?

4. Was passiert, wenn er es nach dem deaktivieren vergisst?

5. Welche Konsequenzen hat das nicht betätigen trotz Aufforderung bzw das betätigen ohne Aufforderung durch den Prüfer ?

Hier sucht jeder Fahrlehrer (m/w/d) das Gespräch mit den Prüfern in den nächsten Wochen.

Vielleicht sieht sich der TÜV aber auch imstande RECHTZEITIG vor der Anwendung dieser Regelung die Fahrlehrer zu informieren.

Sobald wir mehr wissen, werden wir uns wieder dazu äußern.

  24. April 2022
  von: oliver
  Kategorie: Allgemein

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