Berufskraftfahrerqualifikation SZ95

Wie funktioniert das?

Jeder Fahrer, der zu gewerblichen Zwecken Fahrten im Güterkraft- oder Straßenpersonenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, muss gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung eine Grundqualifikation nachweisen (§ 5 und 30 BKrFQV, §§ 1 und 2 Abs. 9 BKrFQV

Was ist das? Wie geht das?

Seit dem 10. 09. 2008 gilt das für alle Fahrer im gewerblichen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes. Seit 10.08.2009 gelten diese Vorschriften ebenfalls für Fahrer von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr der Fahrerlaubnisklassen C1 und C.

Das Gesetz soll besondere Fertigkeiten und Kenntnisse an die Berufskraftfahrer vermitteln, insbesondere eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, die Entwicklung eines defensiven Fahrstils und eines rationellen Fahrverhaltens bewirken.

Gefordert wird eine sogenannte Grundqualifikation und eine regelmäßige Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren a 35 Zeitstunden.

Das gilt für Alle Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. Dies ist der Fall bei Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr mit einer zGM von mehr als 3,5 t, beim Personenverkehr mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.

Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis dieser Klassen gilt zunächst die Vorschrift der Grundqualifikation.

Es gibt drei Möglichkeiten die IHK-Grundqualifikation zu erwerben:

  • Alle Auszubildenden zur Fachkraft im Fahrbetrieb, die eine dreijährige Lehrzeit mit anschließender erfolgreicher Gesellenprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) absolvieren, haben hiermit auch die Grundqualifikation erworben.
  • Durch eine Prüfung vor der IHK (Grundqualifikation) lässt sich diese Vorschrift ebenfalls erfüllen. Die theoretische Prüfung dauert 240 Min., die praktische Prüfung 210 Min. Eine Ausbildung entfällt, der Prüfling muss sich selbstständig weiterbilden!
  • Eine Kombination aus Schulung und Prüfung, die beschleunigte Grundqualifikation.
    Die Ausbildung umfasst 140 Zeitstunden, von denen 10 Std. praktischer Unterricht sind. Die Prüfungsdauer reduziert sich auf 90 Min., eine praktische Prüfung gibt es hier nicht.
Fahrschule Unterricht Bamberg
Unterrichtsraum Gaustadt

Fahrschule Runnersdrive

Inh. Oliver Strohschein
Gaustadter Hauptstr. 133, 96049 Bamberg

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