!!!ACHTUNG!! Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Viele erfüllen die Voraussetzungen nicht!
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es: Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen. Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein. Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger wurden für bestimmte Kombinationen erhöht. |
Die neue Regelung: Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h. 1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug… …muss entweder beschrieben sein als: o PKW o Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht o und Tempo 100-Genehmigung o oder anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht |
2. Voraussetzung: Der Anhänger… …muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein, so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird. Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert. |
3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung … o darf nicht älter als 6 Jahre sein o muss mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen o darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen |
4. Voraussetzung: Masseverhältnis Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten: zG Anh= F x Lm Zugfz mit Lm Zugfz = Leermasse Zugfahrzeug Für F gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte: Technische Ausrüstung des Anhängers ohne Bremse, ohne hydraulische Stoßdämpfer: dann nimmt man den Wert 0,3 mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern: bei Wohnwagen, dann nimmt man den Wert 0,8 bzw. 1,0* bei anderen Anhängern, nimmt man diesen Wert 1,1 bzw. 1,2* Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn: Der Anhänger mit: einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Anti-Schlinger-Kupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt, oder mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird, oder das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt. (ASK = Antischlingerkupplung) In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs. |