Änderungen 2023 für den Kraftfahrzeugverkehr Teil 1
HU-Plakette: Orange
Bestehen Fahrzeughalter mit ihrem Pkw die Hauptuntersuchung (HU), erhalten sie vom TÜV im Jahr 2023 eine Plakette bis 2025.
Wer den Termin um mehr als zwei Monate überziehe, riskiere ein Ordnungsgeld.
Führerscheinumtausch für Jahrgänge 1959 bis 1964
Für Führerscheininhaber:innen der Geburtsjahre 1959 bis 1964, deren Führerscheine bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2023, informiert die Prüforganisation, „Wer nach dem Termin mit seinem alten Führerschein unterwegs ist, zahlt bei einer Kontrolle 10 Euro Bußgeld und wird aufgefordert, das neue Dokument nachzureichen. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Ab dem 19. Januar sind dann die Führerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 zum Umtausch fällig.“
Erfassen des Kfz-Energieverbrauchs
„Im Jahr 2023 steht die nationale Umsetzung der europäischen Vorschriften zum Auslesen und Übermitteln der Energieverbrauchsdaten (Kraftstoff- und/oder Stromverbrauch) von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen an, sofern diese über einen Verbrennungsmotor oder einen (Plug-in-)Hybridantrieb verfügen“, heißt es beim TÜV. „Das Erfassen dieser Daten erfolgt bei Gelegenheit der Hauptuntersuchung ab 20. Mai 2023. Fahrzeughalter werden die Möglichkeit haben, der Erhebung der Daten zu widersprechen. Ziel des Gesetzgebers ist es, mit dem Verfahren realistischere Verbrauchswerte als mit den heute gängigen Messungen auf Prüfständen zu ermitteln.“