(AM) Roller mit 15 Jahren in Bayern
Sprechen Sie uns an wir helfen gerne weiter.
Sehr geehrte Kunden,
nachstehend informieren wir Sie über die Pressemitteilung der „dpa“, betreffend der Klasse AM 15 in Bayern.
Einige Landratsämter informieren bereits die Fahrschulen in der jeweiligen Region.
Es ist festzuhalten, dass es keine allgemeine Erlaubnis für „AM 15 in Bayern“ geben wird.
Aber die Bewerber können über eine Ausnahmeregelung, im Einzelfall, diese bei ihrer zuständigen Behörde beantragen.
Die Vorraussetzungen sind:
– Es muss der Bedarf nachgewiesen werden
– Keine oder nur unzureichende öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung
– Die Sorgeberechtigten müssen schriftlich die 15-jährigen Bewerber „als verkehrsreif einschätzen“
Die Entscheidung über den Antrag liegt bei den örtlich zuständigen Verwaltungsbehörden. Es ist davon auszugehen, dass eventuell nicht alle Verwaltungsbehörden die Möglichkeit der Ausnahme im Einzelfall genehmigen.