Fahrerlaubnisklassen Traktor
Wir bilden folgende Fahrerlaubnisklassen aus:
Klasse L
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
Klasse T
Mit diesem Traktorführerschein können Sie folgende Fahrzeugtypen fahren:
- Zugmaschinen, die aufgrund ihrer Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h erreichen können
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen – diese dürfen jedoch, bedingt durch ihre Bauart, keine höhere Geschwindigkeit als 40 km/h erreichen
- Außerdem müssen Sie für Landwirtschaft oder Forstwirtschaft konstruiert sein und dürfen auch nur zu diesem Zweck benutzt werden.
- Anhänger dürfen angekoppelt werden.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs dürfen nur jene Fahrzeuge der Klasse T gefahren werden, die die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht erreichen! Erst mit dem 18. Geburtstag entfällt diese Einschränkung.
