Freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrades
Genug vom jährlichen Austausch der Versicherungskennzeichen?
Es ist möglich, Ihr 50 cm³ Zweirad freiwillig bei der Zulassungsstelle und mit einem großen Motorrad-Kennzeichen ausstatten zu lassen, jedoch ohne HU-Plakette.
Dann hast Du immer ein Kennzeichen und bei Bedarf kannst sogar ein Wunschkennzeichen haben.
Aber das ist nur einer der Vorteile.
Wenn Du dich bei einer Kfz-Versicherung absichern möchtest, kannst Du so früh wie möglich mit der Gewährung von Schadenfreiheitsrabatten beginnen. Profitiere auch von günstigeren tatsächlichen Kfz-Versicherungsprämien, die durch die jährlich unfallfreien Prämien günstiger werden und diese Rabatte natürlich auch für andere Fahrzeuge gelten.
Bevor es zur Zulassungsstelle geht, sollten alle notwendigen Unterlagen vorab vorbereiten sein, da es bei der Zulassungsstelle manchmal länger dauern kann.
Notwendige Unterlagen:
Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
EVB-Nummer der Kfz-Versicherung
ABE- oder KBA-Bescheinigung alter DDR-Modelle (nicht älter als 18 Monate)
Sollte der Roller noch über ein gültiges Versicherungskennzeichen (Mofa-Kennzeichen) verfügen, entzieht die Meldebehörde die Nummer, da eine Doppelanmeldung nicht möglich ist.
Bei der Zulassungsstelle benötigst Du etwas Zeit, da sie Damen es nicht jeden Tag mit einer freiwilligen Zulassung zu tun haben und die Daten der ABE händisch eingehackt werden müssen. Nach begleichen der Kosten und dem Druck des versiegelten Kennzeichens hast du alles erst einmal erledigt.
Nach der Zulassung bei der Zulassungsstelle bekommst Du jetzt von deiner Versicherung einen Brief in dem du die gewünschte Versicherungsleistung auswählen magst.
Bitte beachte auch, dass das neue Kennzeichen beleuchtet sein muss!
Die waagerechte Befestigung des Kennzeichens muss vom TÜV/DEKRA/GTÜ genehmigt und eingetragen werden!
Also fahrt mal beim netten Prüfer um die Ecke vorbei und fragt nach ob sich das jemand mal ansehen könnte 😉