Fahrerlaubnisklasse A, A1, A2, AM
Fahrerlaubnisklasse A
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Fahrerlaubnisklasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Fahrerlaubnisklasse A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Fahrerlaubnisklasse AM
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Durch die Änderung des Mindestalters für die Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre, ist es möglich mit einem Vierrädrigem-Leichtkraftfahrzeug (Auto) ab 15 Jahren innerhalb Deutschland am Straßenverkehr teil zu nehmen. Ab 16 Jahren darf auch im Ausland gefahren werden.
AM | 15 Jahre (seit 28.7.2021 in ganz Deutschland erlaubt) |
A1 | 16 Jahre |
A2 | 18 Jahre |
A | 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW (ATR / A80) oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren. |
Der Führerschein Klasse A ermöglicht das Führen von Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 dürfen Krafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 ccm gefahren werden. Aus diesem Grund wird diese Führerscheinklasse auch 125er Führerschein genannt. Seit Januar 2013 ist eine Neuerung hinzugekommen. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht des Motorrads muss maximal 0,1 kW/kg betragen. Dabei wird als Gewicht die Summe des Leergewichts definiert.
Die Fahrerlaubnisklasse A2 zum Führen für ein Motorrad mit nicht mehr als 35 kW gedacht, stellt einen Zwischenschritt von A1 auf A zur Verfügung. Außerdem schließt der Motorradfahrerlaubnis A2 die Klassen AM und A1 ein.
Unsere Fahrlehrer unterrichten nur das was sie auch noch aktiv im privatem Leben selbst fahren. Also alles das was wir von Dir verlangen, können wir auch selbst fahren und ableisten. Sollte es nicht anders gehen sind wir im Auto hinter Dir dabei. Ansonsten begleiten wir Dich immer mit dem Bike selbst, um alles wenn es nötig ist, vorfahren zu können.
Tu Dir bitte einen Gefallen und such deine Fahrschule nicht nach dem Preis aus. Wir mögen nicht die billigsten sein, aber dafür werden wir dir alles mit auf deinem Weg geben, dass Du ein sicherer Fahrer werden wirst.
Aufstiegsprüfungen:
A1 > A2
A2 > A
Seit Anfang 2013 muss eine „Aufstiegsprüfung“ bei Vorbesitz einer kleineren Fahrerlaubnisklasse absolviert werden. Über die Voraussetzungen informieren wir dich gerne in einem Gespräch. Bei der Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung zu absolvieren. Diese ist auch noch abgespeckt: sie dauert nur 40 Minuten und die zu absolvierenden Grundfahraufgaben betragen nur 4 (Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung, Ausweichen ohne Abbremsen, Ausweichen nach Abbremsen). Ein guter Fahrlehrer und eine gute Fahrschule überzeugen sich natürlich von deinem Können und Fahren mit dir vorher auch ein- oder mehrmals, dass die für die Prüfung notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse vorhanden sind, wonach sich auch die benötigten Fahrstunden richten.
MOFA-Prüfbescheinigung
Als Mofa gelten motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von höchstens 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Auch Fahrzeuge mit höchstens 30 cm³ Hubraum und einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h zählen noch als Mofas (Leichtmofas). Um diese Fahrzeuge fahren zu dürfen, wird eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt.
Mofa-Prüfbescheinigung | Es ist nur eine theoretische Prüfung erforderlich |
Mindestalter | 15 Jahre |
Unterrichte | 6x 90 Minuten |
Fahrstunden | 1x 90 Minuten |