Mit welchen Reifen darf man im Winter fahren?
Zunächst einmal gilt: Da die Bodenhaftung von Reifen mit zu geringer Profiltiefe bei Glätte mangelhaft ist, sind in Deutschland Profiltiefen von mindestens 1,6 Millimetern per Gesetz vorgeschrieben. In Österreich gilt ein Reifen von unter vier Millimetern sogar automatisch als Sommerreifen. Seit Dezember 2010 existiert in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Diese gilt, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ (§2, Absatz 3a, StVO) die Fahrbahn bedecken. Eine allgemeine Winterreifenpflicht für einen fest definierten Zeitraum gibt es allerdings nicht. Bei Missachtung der situativen Winterreifenpflicht drohen Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Im Schadensfall riskiert der Fahrer mit nicht angepasster Bereifung zudem Einschränkungen beim Versicherungsschutz. Reifen müssen zumindest das M+S-Symbol tragen, wenn sie bei winterlichen Straßenverhältnissen benutzt werden und den Anforderungen des Gesetzgebers genügen sollen. Zusätzlich ist es empfehlenswert, Reifen mit dem „Schneeflocken-Symbol“ zu nutzen, da diese unter winterlichen Bedingungen getestet werden.