Nutzung der Rückfahrkamera während der Prüfungsfahrt erlaubt
– 9 – Drucksache 574/19 sagt aus, das es jetzt amtlich erlaubt ist ab und zu in die Rückfahrkamera zu schauen während der Grundfahtaufgaben. ENDLICH offiziell !!!!!!!
Zu Nummer 4b (Anlage 7 Nummer 2.2.5 Buchstabe e, 2.2.6 Buchstabe i, 2.2.7 Buchstabe a Doppelbuchstabe jj, Buchstabe b Doppelbuchstabe ii, 2.2.8 Buch-stabe g, 2.2.9 Buch- stabe g, 2.2.11 Buchstabe h und 2.2.13 Buchstabe g)
In neueren Fahrzeugen erfolgt die Sicht nach hinten nicht nur über die Außenspiegel sondern z.B. über Kamerasysteme. Da die Richtlinie 2006/126/EG mit Ausnahme der Prüfungsfahrzeuge für die Klasse C1E hierzu keine Vorgaben macht und diese Systeme für Fahrzeuge zugelassen sind, sollen diese Ersatzsysteme auch an Prüfungsfahrzeugen genutzt werden können. § 56 StVZO lässt auch andere Einrichtungen für indirekte Sicht zu.