1.6 Promille Fahrradfahrverbot

Nach Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille kann Fahrradfahrverbot ausgesprochen werden

Nach einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille kann ein Radfahrverbot ausgesprochen werden. Dieses Verbot kann auf § 3 FeV gestützt werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

  25. Oktober 2023
  oliver
  Category: Urteile
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