Brandenburg
Rechtabbieger darf Fahrspur frei wählen
Beim Rechtsabbiegen in eine zweispurige Fahrbahn darf der Abbiegende auswählen, ob er in die rechte oder linke Fahrspur einfahren will. Das entschied das Amtsgericht Brandenburg.
Beim Rechtsabbiegen in eine zweispurige Fahrbahn darf der Abbiegende auswählen, ob er in die rechte oder linke Fahrspur einfahren will. Das entschied das Amtsgericht Brandenburg.