Trunkenheitsfahrt
Nach Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille kann Fahrradfahrverbot ausgesprochen werden
Nach einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille kann ein Radfahrverbot ausgesprochen werden. Dieses Verbot kann auf § 3 FeV gestützt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.