Verlängerung der Probezeit ?

Die Verkehrsministerkonferenz spricht sich für eine baldige und umfassende Reform des Maßnahmensystems für Fahranfänger aus. Es steht unter anderem eine Verlängerung der Probezeit im Raum.

Trotz des erfolgreich eingeführten Begleiteten Fahrens ab 17 und des 2007 eingeführten absoluten Alkoholverbotes für Fahranfängerinnen und -anfänger besteht zwischen deren Sicherheitsniveau und der erfahreneren Fahrerinnen und Fahrern immer noch ein nicht unerheblicher Unterschied, stellte die Verkehrsministerkonferenz in einer Pressemitteilung nach ihrem Treffem am vergangenen Wochenende fest. Fahranfanfänger seien weiterhin überproportional am Unfallgeschehen beteiligt.

Die Verkehrsministerkonferenz wendet sich nun an das BMVI, mit der Bitte eine umfassende Reform des Systems der Fahranfängervorbereitung in Angriff zu nehmen.
Ziel ist es, unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Bestimmungen. Lösungsansätze bezüglich des Zusammenspiels des geltenden Systems der Fahrerlaubnis auf Probe mit den neuen Maßnahmen zu einem neuen wirksameren Konzept zusammen zu führen, heißt es weiter. Im Frühjahr 2022 soll es erste Ergebnisse geben, unter anderem auch zum begleiteten Fahren ab einem Alter von 16 Jahren.

  17. Dezember 2021
  von: oliver
  Kategorie: Ausbildung

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