Was ist der Führerschein A80?
Für ALLE Leute zwischen 21 und 24 Jahren mit der Begeisterung für das Biken.
Schon seit der Umstellung der Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 ist es schon möglich, die Führerscheinklasse A mit 21 Jahren und der Schlüsselzahl 80 zu erwerben.
Wann kann man die Fahrerlaubnis A80 machen?
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 21. Lebensjahr abgelegt werden und die Fahrpraxisprüfung einen Monat vor dem 21. Lebensjahr.
Nach Vollendung des 24. Lebensjahres kann man mit dem Führerschein Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 auch die Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse A fahren.
Welche Fahrzeuge darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse, A80 eigentlich fahren?
Du darfst bis zum Erreichen des Mindestalters (24 Jahre) nur gedrosselte Motorräder mit 48 PS der Fahrerlaubnisklasse A2 fahren. Ab dem 24 Lebensjahr darfst Du Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und– dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Für wen ist der Motorradführerschein A80 (Schlüsselzahl 80) geeignet?
Geeignet ist der Motorradführerschein A80 (Hinweis: Die korrekte Bezeichnung lautet Fahrerlaubnisklasse A mit der Schlüsselzahl 80) für Personen, die zwischen 21 und 24 Jahre alt sind und aktuell vorhaben einen A2 Führerschein zu erwerben.
Für alle, die keinen Bock darauf haben, die Aufstiegsprüfung von A2 auf A nochmals machen zu müssen, um ungedrosselte Krafträder fahren zu dürfen und zwischen 21 und 24 Jahren sind.
Welches Mindestalter gibt es für die Fahrerlaubnisklasse A?
A | a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang (Für alle, die erst ab 24 Jahren die Begeisterung am Motorradfahren gefunden haben) b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW (Fahrerlaubnisklasse A mit Schlüsselzahl 80) c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren (Prüfungsaufstieg mit Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2) |