Wie viel darf man den Wohnwagen überladen?
Überladene Caravans sind kein Kavaliersdelikt mehr und es wird in unserer Caravan-Ausbildung immer wieder gefragt:
Wer beispielsweise in Deutschland das zulässige Gesamtgewicht auf der Waage mit mehr als:
- 5 Prozent überschreitet, zahlt 10 Euro
- 10 Prozent überschreitet, zahlt 30 Euro
- 20 Prozent überschreitet, zahlt 95 Euro und bekommt ein Punkt in Flensburg
- 25 Prozent überschreitet, zahlt 140 Euro und bekommt ein Punkt in Flensburg
- 30 Prozent überschreitet, zahlt 235 Euro und bekommt ein Punkt in Flensburg
Europa und Ihre Bußgelder im Bereich Caravan-Überladung
Im europäischen Ausland fallen die Strafen deutlich höher aus als in Deutschland, viele Länder haben dabei bezüglich der Überladung eine Null-Toleranz-Grenze.
- Belgien: ab 110 und 330 Euro (ausländische Urlauber immer in bar zahlen!)
- Dänemark: je %-Punkt über zGG 75 Kronen (ca. 10 Euro) bei bis zu 3,5 t
- Frankreich: zwischen 135 und 750 Euro
- Italien: mindestens 41 Euro, Höchststrafe 1697 Euro
- Kroatien: mindestens 40 Euro
- Luxemburg: 74 Euro bei 10 % Überladung, danach zwischen 251 und 5000 Euro
- Niederlande: mindestens 130 Euro, Höchststrafe 850 Euro
- Österreich: mehr als 2 Prozent, mindestens 36 Euro, Höchststrafe 5000 Euro
- Portugal: zwischen 60 und 300 Euro
- Schweiz: mindestens 85 Euro bei weniger als 100 kg überschritten, 170 Euro über 100 kg
- Spanien: 6 bis 15 Prozent über zGG 300 bis 400 Euro, Höchststrafe 4600 Euro
Was heißt das unter dem Strich?
Für Caravan-Lovers ist es sinnvoll, nicht einfach auf die Angabe im Prospekt oder in den Papieren zu verlassen. Am besten sollten sie mit dem fertig für den Urlaub vorbereiteten Fahrzeug auf eine Waage fahren, entsprechende Anlagen besitzen beispielsweise Müllverbrennung, Zoll, Polizei, BayWa usw. Wer hier freundlich nachfragt, kann oft gegen eine kleine Gebühr sein Fahrzeug wiegen. Natürlich kann das Fahrzeug auch leer gewogen werden. Dann wird das gewogene Gepäck – ebenso wie das Gewicht aller Mitfahrer – später dazugerechnet
Camper sollten schließlich auch die Faktoren:
Achslast, Anhängelast, Stützlast und Gewichtsverteilung im Auge behalten.
Manchmal werden bei voll beladenen Wohnmobilen die zulässigen Achslasten überschritten, meist betrifft das die Hinterachse, weil die Heckgarage bis obenhin vollgepackt wird. Darunter leidet die Lenkpräzision, bei Fahrzeugen mit Frontantrieb auch die Traktion. Das gilt auch für den Zugwagen eines Gespanns, wenn eine zu hohe Stützlast auf die Anhängerkupplung drückt. Diese darf aber auch nicht zu niedrig sein, um eine sichere Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Wohnwagen herzustellen. Zur möglichen Anhängelast gibt es Angaben für gebremste (Feld 0.1) und ungebremste Hänger (Feld 0.2) in der Zulassungsbescheinigung. Der Hersteller des Zugfahrzeugs muss sie so festlegen, dass das Gespann an einem Berg mit 12 Prozent Steigung in fünf Minuten fünfmal anfahren kann. Mitunter sind im ergänzenden Text der Zulassungsbescheinigung auch höhere Anhängelasten an geringeren Steigungen freigegeben. Hier kann auch ein maximal zulässiges Gesamtzuggewicht stehen, das sich aus den tatsächlichen Gewichten des Zugwagens und des Anhängers (inklusive Stützlast) errechnet.
Sollten Sie den Bedarf verspüren, sich im Thema „Überladung von Caravans“ weiter bilden zu wollen, nehmen Sie unbedingt mit uns Kontakt auf. Wir werden Ihnen alles Wichtige mit auf dem Weg in den Urlaub geben, dass es kein böses Erwachen gibt.
Camper durch und durch.
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