Zur neuen Automatik-Regelung 2020

Die EU hat den Weg frei gemacht für den Wegfall der Automatikbeschränkung. Das Bundesverkehrsministerium will noch in diesem Jahr ein Konzept für die Umsetzung vorlegen. Es wird damit gerechnet, dass die neue Regelung dann im Sommer 2020 in Kraft treten kann. Geplant ist, dass auf den Automatikeintrag verzichtet werden kann, wenn der Bewerber während der Ausbildung eine Schulung von mindestens zehn Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug absolviert und bei einem mindestens 15 Minuten dauernden Test nachgewiesen hat, dass er die speziellen Anforderungen beherrscht. Die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Testes werden vom Fahrlehrer bescheinigt.

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Meine Meinung

Endlich wird etwas bewegt. Die Regelung erwarten einige schon lange. Ich hoffe das bald die Regelung aufgehoben wird.


Oliver Strohschein
Oliver Strohschein
  2. Dezember 2019
  by: oliver
  Category: Allgemein · Ausbildung

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